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Bayerische Pflanzenzucht- und Saatbauverbände

(BayPMuc) 

Herzlich Willkommen bei den Bayerischen Pflanzenzucht- und Saatbauverbänden !

Die Bayerischen Pflanzenzucht- und Saatbauverbände sind in Form einer Bürogemeinschaft die Dachorganisation der bayerischen Pflanzenzüchter sowie der Saat- und Pflanzgutvermehrer. Hier erhalten Sie Auskünfte rund um die Züchtung und Vermehrung von Getreide, Kartoffel- und Feldsaatensaatgut in Bayern.

Von der Geschäftsstelle werden insgesamt sechs Organisationen, darunter vier Landesverbände, eine Genossenschaft und ein gemeinnütziger Verein vertreten. Die Struktur der Geschäftstelle finden Sie zusammengefasst in diesem Organigramm.

Unsere Ansprechpartner freuen sich auf einen Dialog mit Ihnen.

Aktuelles

  • Vorschlag für neues EU-Saatgutrecht 5.7.2023 von der EU-Kommission vorgelegt (12.11.2023)
    Nach 10 Jahren hat die EU-Kommission einen neuen Anlauf zur Überarbeitung des EU-Saatgutrechts unternommen und hierzu einen neuen Entwurf für eine EU-Verordnung vorgelegt, in den die bisherigen 10 Saatgutvermarktungs-Richtlinien integriert werden. Der Entwurf der Basis-Verordnung sowie die zugehörigen Anhänge stehen hier zum Download bereit: PRM-Basis-VO PDF-Dokument, PRM-Anhänge PDF-Dokument.
    Die Geschäftsstelle hat hierzu in Abstimmung mit anderen Verbänden der Saatgutwirtschaft eine Stellungnahme PDF-Dokument erarbeitet. Diese Stellungnahme wurde u.a. in die Stakeholder-Befragung der EU-Kommission eingebracht.
  • Etikettierung von pflanzenpasspflichtigen Kulturarten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens - Übergangsregelung (12.11.2019)
    Im Zusammenhang mit der EU-Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031, die ab dem 14.12.2019 verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt, ergeben sich auch Änderungen im Bereich der Anerkennung von Saat- und Pflanzgut, vor allem auch bei der Etikettierung und der Pflanzenpasspflicht. Danach kann Saat- und Pflanzgut, das vor dem 14.12.2019 produziert wurde, bis zum 14.12.2020 nach den bisher geltenden Anforderungen in den Verkehr gebracht werden. Hinsichtlich der Kennzeichnung bedeutet das, dass Saatgut von Arten, die nach der neuen Pflanzengesundheitsverordnung pflanzenpassplichtig sind (siehe unten), bis zum 14. Dezember 2020 ohne Pflanzenpass vermarktet werden kann. Für Arten, die bereits jetzt pflanzenpasspflichtig sind, bestätigt der Pflanzenpass bis zum 14. Dezember 2020 die Freiheit von Quarantäneschaderregern, nach dem genannten Termin auch die Freiheit von regulierten nicht Quarantäneschaderregern (so genannte RNQPs).
    Für Saat- und Pflanzgut aus der Ernte 2020 gilt diese Übergangsregelung nicht.
    Pflanzenpasspflichtig sind zukünftig folgende Arten: Kartoffel (wie bisher), Luzerne, Raps, Rübsen, Sojabohne, Sonnenblume, Lein, Senf. Getreidearten fallen wie bisher nicht unter die Pflanzenpasspflicht.
  • Gesundheitsschutz bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Vermehrungsbeständen - Rundschreiben der Anerkennungsstelle vom 24.4.2019 an die Vermehrer (7.5.2019)
    Die Anerkennungsstelle informiert über neue und verschärfte Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel zum Schutz von Arbeitern bei Nachfolgearbeiten (z.B. Feldbestandsprüfung) durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das Rundschreiben der Anerkennungsstelle mit den Hintergründen und den notwendigen Maßnahmen steht hier zum Download PDF-Dokument bereit.