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Landesverband
Bayerischer
Saatgetreide
erzeuger-
Vereinigungen e.V.

 

Aktuelles

  • Rundschreiben vom 22.1.2024 (22.01.2024):
    Im aktuellen Rundschreiben PDF-Dokument des Landesverbandes der Saatgetreideerzeuger wird über die aktuelle Marktsituation bei Sommersaatgetreide 2024, über aktuelle Entwicklungen bei der Beizstellen-Zertifizierung, über den Entwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung des Saatgutrechts sowie über die Produkthaftpficht-Versicherung des Landesverbandes informiert.
  • Rundschreiben vom 18.8.2023 (18.08.2023):
    Im aktuellen Rundschreiben PDF-Dokument des Landesverbandes der Saatgetreideerzeuger wird über die aktuelle Grundpreisinformation für Herbstsaatgetreide 2023, die Orientierungsgrößen für Vermehrungsdienstleistungen, über aktuelle Entwicklungen bei der Beizstellen-Zertifizierung sowie über den Entwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung des Saatgutrechts informiert.
  • Rundschreiben vom 19.1.2023 (19.01.2023):
    Im aktuellen Rundschreiben PDF-Dokument des Landesverbandes der Saatgetreideerzeuger wird über die aktuelle Grundpreisinformation für Frühjahrssaatgetreide 2023, die Orientierungsgrößen für Vermehrungsdienstleistungen sowie über aktuelle Entwicklungen bei der Beizstellen-Zertifizierung informiert.
  • Rundschreiben vom 18.8.2022 (18.08.2022):
    Im aktuellen Rundschreiben PDF-Dokument des Landesverbandes der Saatgetreideerzeuger wird über die aktuelle Grundpreisinformation für Herbstsaatgetreide 2022, die Orientierungsgrößen für Vermehrungsdienstleistungen, die QSS-BeiZplus-Zertifizierung sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Saatgetreidevermehrung, Stichwort Diensteistungsvergütung und Kontrakt, informiert.
  • Ehemaliger Vorsitzender erhält Silberne Staatsmedaille (05.08.2022):
    Hermann Endres, ehemaliger 1. Vorsitzender des Landesverbandes, hat am 4.8.2022 von Staatsministerin Michaela Kaniber die Silberne Staatsmedaillie für seinen Einsatz für die bayerischen Saatgetreide-Erzeuger verliehen bekommen.
    Endres_SilbStaatsM_2022
    von links nach rechts: Geschäftsführer Dr. Christian Augsburger, 1. Vorsitzender Robert Zenk, Staatsministerin Michaela Kaniber, Hermann Endres und Adelheid Endres
  • Rundschreiben vom 16.5.2022 (16.05.2022):
    Im aktuellen Rundschreiben PDF-Dokument informiert der Landesverband der Saatgetreideerzeuger über ein Kalkulationsmodell für die durchschnittliche Vergütung in einzelnen beispielhaften Produktionsschritten und Dienstleistungsstufen der Saatgetreideproduktion. Darüber hinaus empfiehlt der Landesverband künftige Vermehrungen nur noch mit einem schriflichen Kontrakt anzulegen.
    In einem 2-Seiter sind die wichtigsten Informationen nochmals zusammengestellt.
    Dem Rundschreiben sind folgende Anlagen hinzugefügt:
  • Rundschreiben vom 24.1.2022 (24.01.2022):
    Im aktuellen Rundschreiben PDF-Dokument des Landesverbandes der Saatgetreideerzeuger wird über die aktuelle Grundpreisinformation für Sommersaatgetreide 2022 sowie über den Start der QSS-BeiZplus-Zertifizierung, einen weiteren Online-Schulungstermin für die amtliche Probenahme und über die Notwendigkeit der Erhöhung der Vermehrer- und Beizzuschläge informiert.
  • Anmeldung der QSS-BeiZplus-Zertifizierung ab Februar 2022 beim GFZS möglich  (19.01.2022)
    Der Getreidefonds Z-Saatgut e.V. (GFZS) hat den Start der neu entwickelten QSS-BeiZplus-Zertifizierung bekannt gegeben. Kurz zuvor wurde QSS-BeiZplus vom Julius-Kühn Institut (JKI) als Qualitätssicherungssystem zur Staubminderung offiziell anerkannt.
    Die QSS-BeiZplus-Zertifizierung stellt eine Erweiterung des bisherigen Qualitätssicherungssystems für Z-Saatgut dar und steht allen Aufbereitern von Z-Saatgut offen, die moderne Beizmittel anwenden möchten, welche mit der BVL-Anwendungsbestimmung NT699x (Beizstellenzertifizierung) versehen sind. Denn derartige Beizmittel dürfen ab dem 01.06.2022 nur noch in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen angewendet werden, die entsprechend zertifiziert und in die Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des JKI eingetragen sind. 
    Weitere Informationen, insbesondere das QSS-BeiZplus-Systemunterlagen sowie der QSS-BeiZplus-Leitfaden sind auf der Homepage des GFZS (www.z-saatgut.de) verfügbar.

    Der Landesverband empfiehlt allen Aufbereitungsanlagen, die die modernen Beizmittel mit der Anwendungsbestimmung NT699x anwenden wollen und deshalb eine Beizstellen-Zertifizierung anstreben, möglichst kurzfristig die QSS-BeiZplus-Zertifizierung beim GFZS anzumelden.
    Eine Anmeldung zu QSS-BeiZplus beim GFZS ist unter info@z-saatgut.de ab Februar 2022 möglich. Der GFZS informiert dann über die weiteren Schritte und stellt die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.

  • Weiterer Schulungstermin für die amtliche Probenahme am 16.2.2022 (18.01.2022):
    Die Anerkennungsstelle in Freising bietet einen weiteren Online-Schulungstermin für die amtliche Probenahme an. Die Schulung ist Voraussetzung, um als Hilfskraft des amtlichen Probenehmers Proben von gebeiztem Saatgut nach den Anforderungen der JKI-Checkliste "Getreidebeizstelle" anerkannt zu werden.
    Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
    • Zunächst ist - sofern noch nicht geschehen - einmalig ein schriftlicher Antrag Word-Datei auf Einsetzung als Hilfskraft des amtlichen Probenehmers beim LKP zustellen.
    • Für die jährliche Online-Schulung erfolgt die Anmeldung beim Landesverband unter infobaypmuc.de. Termine werden über unsere Homepage sowie über Rundschreiben bekanntgegeben.
    • Nach erfolgter Zahlung der Teilnahmegebühr für die Online-Schulung erfolgt die Austellung des Schulungszertifikats durch die Anerkennungsstelle.
  • BVL-Anwendungsbestimmungen für fungizide Beizmittel von Saatgetreide werden weiter ausgesetzt (15.12.2021):
    Das Bundesamt für Verbrauerschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute in seinem Newsletter mitgeteilt, dass die Anwendungsbestimmungen NT699-x (Beizstellenzertifizierung), NT715-x (Heubach a.s. Auflage), NT716 sowie NH681 (Windauflage) zum Risikomanagement bei der fungiziden Saatgetreidebeizung weiterhin bis 31. Mai 2022 ausgesetzt werden (> weiterlesen).
    Damit können u.a. die Beizmittel Vibrance Trio, Seedron sowie Rubin Plus in der Frühjahrssaison 2022 ohne zusätzliche Auflagen eingesetzt werden.
  • Rundschreiben vom 20.8.2021 (20.08.2021):
    Im aktuellen Rundschreiben PDF-Dokument des Landesverbandes der Saatgetreideerzeuger wird über die aktuelle Grundpreisinformation für Wintersaatgetreide 2021 sowie über den aktuellen Stand der Beizstellenzertifizierung informiert.
  • Probenahme von gebeizten Saatgetreideproben im Rahmen der Beizstellenzertifizierung - Antrag zur Einsetzung als Hilfkraft des amtlichen Probenehmers (04.08.2021):
    Nach der JKI-Checkliste "Getreide-Beizstelle" können Proben von gebeiztem Saatgut entweder mittels eines amtlich anerkannten automatischen Probenehmers oder durch einen amtlichen Probenehmer gezogen werden. Für letzteres wurde nun zusammen mit der LfL-Anerkennungsstelle und dem LKP ein Verfahren erarbeitet, damit eine Person des Aufbereitungsbetriebes als Hilfskraft des amtlichen Probenehmers eingesetzt werden kann.
    Hierzu ist ein schriftlicher Antrag Word-Datei beim LKP zustellen. Zusätzlich verpflichtet sich diese Hilfskraft des amtlichen Probenehmers, jährlich an (Online)-Schulungen für amtlich geschulte Probenehmer der LfL-Anerkennungsstelle teilzunehmen. Über die Probenahmen ist eine fortlaufend aktuelle und lückenlose Liste zu führen, in die der LKP-Probenehmer jederzeit Einsicht nehmen kann.
    Die erste Online-Schulung durch die LfL-Anerkennungsstelle ist für den 8.11.2021 geplant.
  • Rundschreiben vom 23.4.2021 (23.04.2021):
    Im aktuellen Rundschreiben PDF-Dokument des Landesverbandes der Saatgetreideerzeuger weisen wir auf Änderungen beim Kombi-Vermehrungsvertrag hin.
  • BVL-Auflagen zur fungiziden Beizung von Saatgetreide sind für 2021 ausgesetzt (16.02.2021):
    Das Bundesamt für Verbrauerschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute in seinem Newsletter mitgeteilt, dass die Anwendungsbestimmungen NT699-x (Beizstellenzertifizierung), NT715-x (Heubach a.s. Auflage) sowie NH681 (Windauflage) für das Jahr 2021 ausgesetzt werden. Dies wird damit begründet, dass die Beizung von Saatgetreide zu einem nicht unwesentlichen Anteil in kleinen Betrieben stattfindet, für die Anforderungen an die Zertifizierung und die Zertifizierung selbst eine große (finanzielle) Herausforderung darstellt. Deshalb sei nur ein kleiner Teil der Beizanlagen beim Julius Kühn-Institut (JKI) gelistet. Der Zeitraum soll genutzt werden, um die Situation bei der Zertifizierung deutlich zu verbessern (> weiterlesen).
    Damit können u.a. die Beizmittel Vibrance Trio sowie Rubin Plus, für die die Auflagen zur Beizstellenzertifizierung ab dem 1.1.2021 galten, im Jahr 2021 auch ohne eine gültige Zertifizierung angebeizt werden.
    Wir empfehlen allen Beizanlagen, die sich mit dem Gedanken einer Beizstellenzertifizierung (NT-699) tragen, die nun verschaffte Verschnaufpause zu nutzen und sich jetzt mit den JKI-Anforderungen (JKI-Getreidecheckliste und Prozessbeschreibung) auseinandersetzen, um dann eine entsprechende Zertifizierung zeitnah beantragen und durchführen zu können. Dies ist unabhängig davon, für welches Zertifizierungssystem (SeedGuard, JKI oder möglicherweise QSS) sich die Beizstelle entscheidet. Denn die JKI-Anforderungen müssen bei jedem Zertifizierungssystem eingehalten werden!
  • Rundschreiben vom 22.1.2021 (22.01.2021):
    Im aktuellen Rundschreiben PDF-Dokument des Landesverbandes der Saatgetreideerzeuger werden die Grundpreisinformation für Sommersaatgetreide im Frühjahr 2021, Hinweis zur notwendigen Kontrolle der Beizanlage (Beizgeräte-TÜV) ab 1.1.2021 sowie die aktuellen Entwicklungen zur Beizstellen-Zertifizierung thematisiert. QSS ist bestrebt, als Qualitätssicherungssystem zur Staubminderung vom Julius Kühn-Institut (JKI) anerkannt zu werden. Dazu muss das bestehende Zertifizierungssystem an die JKI-Anforderungen angepasst werden. Konkrete Gespräche mit den Behörden wurden begonnen. Damit wäre bei einer erfolgreichen Zertifizierung eine Listung als Beizanlage beim JKI möglich und die Beizung entsprechend beauflagter Getreidebeizmittel (NT-699) möglich.
  • Beizgeräte brauchen ab 1.1.2021 eine gültige Prüfplakette nach den Anforderungen der Beizgeräte-Kontrolle (22.01.2021):
    Ab dem 1.1.2021 dürfen Beizgeräte nur mehr betrieben werden, wenn sie erfolgreich gemäß den Anforderungen der Pflanzenschutzgeräte-Verordnung geprüft sind, der so genannte "Beizgeräte-TÜV". Diese Verpflichtung betrifft Beizanlagen für Zertifiziertes Saatgut gleichermaßen wie solche für Nachbausaatgut. Ab dem 1.1.2021 nicht erfolgreich geprüfte und mit einer entsprechenden Prüfplakette ausgezeichnete Beizgeräte haben ein Verwendungsverbot.
  • Rudolf Mayer zum besten ökologischen Saatgutaufbereiter 2020 prämiert (16.12.2020):
    Rudolf Mayer aus Gerabach in Bayern erhält die QSS-Auszeichnung "Bester ökologischer Saatgutaufbereiter 2020". Zum besten "konventionellen Aufbereiter 2020" wurde die Beiselen GmbH, Hirschstein, prämiert.
    Alle 2 Jahre zeichnet Z-Saatgut die besten Aufbereiter aus. Mit der Auszeichnung werden Aufbereiter gewürdigt, die über einen längeren Zeitraum hervorragende Saatgutqualitäten produzieren. Z-Saatgut wird in einem aufwendigen Aufbereitungsprozess produziert, das einem mehrstufigen Kontrollverfahren unterliegt. Vom Züchter über den Vermehrer bis zum Aufbereiter werden strengste Qualitätsmaßstäbe eingehalten.
    Das umfangreiche Qualitätssicherungssystem für Z-Saatgut (QSS) sichert die hohe Saatgutqualität in Deutschland. Über regelmäßige Probenahmen wird die Rückverfolgbarkeit des Saatguts und eine Überwachung der Qualitätsstandards ermöglicht. Die prämierten Betriebe zeigten sowohl in Saatgutproben aus der Ernte 2019 als auch in Durchschnittsbewertung der letzten fünf Jahre hervorragende Werte. Zentrale Qualitätskriterien für die Bewertung sind eine hohe Keimfähigkeit, die technische Reinheit und ein möglichst geringer Fremdbesatz sowie ein optimaler Beizgrad. 
    Mayer_QSS_2020 Rudolf Mayer (Bildquelle: GFS)
    "Wir haben den Fokus unserer Arbeit auf qualitativ hochwertiges Saatgut gelegt,“ berichtet der niederbayerische Vermehrer Mayer. „Es ist uns wichtig, dass wir unsere Abnehmer zufriedenstellen und durch unsere Arbeit die Basis für gesunde Bestände legen. Durch die Auszeichnung sehen wir uns darin bestätigt, dass wir auf einem guten Weg sind und Z-Saatgut von der besten Seite repräsentieren.“
  • Rundschreiben vom 21.8.2020 (21.8.2020)
    Im aktuellen Rundschreiben PDF-Dokument des Landesverbandes der Saatgetreideerzeuger werden die Grundpreisinformation für Wintersaatgetreide im Herbst 2020, Hinweis zur notwendigen Kontrolle der Beizanlage (Beizgeräte-TÜV) bis 31.12.2020, der aktuelle Stand über neue Anwendungsbestimmungen bei fungeziden Getreidebeizmitteln, die Dokumentation im Rahmen des Kombi-Vermehrungsvertrages sowie wichtige Hinweise zu den Mitgliedschaften der Vemehrer in den Bezirksverbänden im Rahmen der DSGVO  thematisiert.
  • BDS-Info-Rundschreiben zur Beizstellenzertifizierung (9.7.2020)
    Der Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger e.V. (BDS) weist in seinem Rundschreiben PDF-Dokument darauf hin, dass selbstaufbereitende Vermehrungsbetriebe in einigen Regionen von ihren Vertragspartner auf eine Beizstellen-Zertifizierung angesprochen werden. Wir als Landesverband arbeiten in der Diskussion über neue Beizmittel-Anwendungsauflagen und der damit geforderten Beizstellenzertifizierung sehr eng mit unserem Bundesverband zusammen.
    Unser erklärtes gemeinsames Ziel ist es:
    - weitere Zertifizierungskostenkosten und Dokumentationsarbeit von den Betrieben fernzuhalten und den Nachweis für die georderte Beizqualität im Hinblick auf Staub über bereits bestehende Zertifizierung führen zu können
    - die Saatgutimportstrukturen nicht zu fördern
    - den Saatgutproduktionsstandort Deutschland zu erhalten
    - die regionale Saatgutversorgung zu sichern
    Gut aufgestellte QSS-zertifizierte Betriebe halten die geforderten Normen bereits heute ein. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass Seedguard bzw. JKI-zertifizierte Beizstellen bessere Heubach oder Heubach aktive Substanz (HAS-Wert) produzieren. Für Rückfragen stehen Ihnen Ihr Bezirksverband sowie der Landesverband gerne zur Verfügung.
  • Saatgetreidefachtagung in Laimering am 20.2.2020 (21.2.2020)
    1. Vorsitzender Robert Zenk ging in der Begrüßung schwerpunktmäßig auf die zusätzlichen Anwendungsauflagen für fungizide Getreidebeizmittel ein, die derzeit von den Behörden erlassen werden. Den zahlreichen Besuchern der Jahresversammlung machte Zenk deutlich, dass von den Umweltbehörden derzeit ein großer zeitlicher Druck aufgebaut werde, obwohl viele Fragen im Zusammenhang mit der verpflichtenden Beizstellenzertifizierung (so genannter SeedGuard-Standard) noch ungeklärt seien. Die Auswirkungen auf die Struktur der Saatgetreideerzeugung, die sich fundamental von der Produktion von Mais- oder Rapssaatgut unterscheide, seien den Behörden überhaupt nicht bewusst. Es könne nicht sein, dass mit fachrechtlichen Regelungen Strukturpolitik zu Lasten von selbstaufbereitenden Vermehrern betrieben werde. Zudem gelten diese Auflagen nur für die Beizung in Deutschland. Saatgutimporte seien davon überhaupt nicht betroffen. Zenk befürchtet, dass in Folge dieser Auflagen viele Selbstaufbereiter aus der Vermehrung und Aufbereitung von Saatgetreide aussteigen werden und dass damit viele Vermehrungsflächen in Süddeutschland, aber auch generell in Deutschland verloren gingen. Der Vorsitzende machte aber auch deutlich, dass sich die Vermehrer nicht grundsätzlich neuen Auflagen verschließen würden: "Wir brauchen aber kein zusätzliches Zertifizierungssystem. Denn mit QSS verfügt die Branche bereits über ein flächendeckendes und in der Branche etabliertes Qualitätssicherungssystem, das seit vielen Jahren auch die Staubproblematik angehe", so der Vorsitzende.
  • Geschäftsbericht 2019 verfügbar (21.2.2020) Download PDF-Dokument
  • Rundschreiben vom 24.1.2020 (27.1.2020)
    Im aktuellen Rundschreiben PDF-Dokument des Landesverbandes der Saatgetreideerzeuger werden die Grundpreisinformation für Sommersaatgetreide im Frühjahr 2020, Hinweise zum Beizgeräte-TÜV, der aktuelle Stand über neue Anwendungsbestimmungen bei fungeziden Getreidebeizmitteln und die Aktivitäten des Landesverbandes dazu sowie wichtige Hinweise zu den Mitgliedschaften der Vemehrer in den Bezirksverbänden im Rahmen der DSGVO  thematisiert.
  • Beitrittserkärung online (9.9.2019)
    Neuvermehrer können über diese Beitrittserklärung PDF-Dokument ihren Beitritt zur jeweiligen Saatgetreide-Bezirksververeinigung erklären. Einfach ausfüllen und an die Bezirksvereinigung senden. Gerne können Sie die Beitrittserklärung auch an den Landesverband senden, wir leiten diese dann an den zuständigen Bezirksverband weiter. Die Rundschreiben erhalten Sie dann von Ihrem zuständigen Bezirksverband. Weitergehende Informationen finden sich auf der Seite "Über uns" unter der Rubrik "Mitgliedschaft im Bezirksverband.
  • Rundschreiben vom 2.9.2019 (2.9.2019)
    Im aktuellen Rundschreiben PDF-Dokument des Landesverbandes der Saatgetreideerzeuger werden die Grundpreisinformation für Wintersaatgetreide im Herbst 2019, die aktuelle Entwicklung beim Beizgeräte-TÜV, die von den Zulassungsbehörden für Pflanzenschutzmittel beabsichtigten zusätzlichen Auflagen für fungizide Beizmittel, die Pflanzengesundheitsverordnung sowie wichtige Hinweise zu den Mitgliedschaften der Vemehrer in den Bezirksverbänden im Rahmen der DSGVO thematisiert.
  • Rundschreiben vom 24.1.2019 (24.1.2019)
    Im aktuellen Rundschreiben PDF-Dokument des Landesverbandes der Saatgetreideerzeuger werden die Grundpreisinformation für Sommersaatgetreide im Frühjahr 2019, ein Rückblick auf die vergangene Herbst-Saatgetreidesaison, Informationen zum Kombi-Vermehrungsvertrag Saatgetreide und Körnerleguminosen, die aktuelle Entwicklung beim Beizgeräte-TÜV sowie die Auswirkungen des Verpackungsgesetzes für Vermehrer, die Saatgetreide aufbereiten, thematisiert.
  • Mitgliederversammlung wählt neuen Vorsitzenden des Landesverbandes Vorstandschaft (1.5.2018)
    Am 30. April 2018 hat die Mitgliederversammlung des Landesverbandes Bayerischer Saatgetreideerzeuger-Vereinigungen e.V. in Kinding die vierköpfige Vorstandschaft des Landesverbandes neu gewählt.
    Neuer 1. Vorsitzender ist Robert Zenk, Kirchschletten (Oberfranken). Robert Zenk war in den letzten vier Jahren bereits stellv. Vorsitzender des Landesverbandes. Zum neuen stellv. Vorsitzenden wurde Martin Peisl, Ortenburg (Niederbayern) gewählt, der bereits seit 2014 weiteres Vorstandsmitglied war. Wiedergewählt als weiteres Vorstandsmitglied wurde Hubert Jakob, Rehling (Schwaben). Neu in das vierköpfige Vorstandsgremium gewählt wurde Klaus Merkel, Gut Mariaburghausen (Unterfranken).
    Hermann Endres, der nach zwölfjähriger Tätigkeit als 1. Vorsitzender des Landesverbandes nicht mehr zur Wahl antrat, wurde mit großem Dank für seinen Einsatz für die bayerischen Saatgetreideerzeuger verabschiedet.
    Neuwahl der Vorstandschaft des Landesverbandes PDF-Dokument
  • Neuer Kombi-Vermehrungsvertrag Saatgetreide und Grobkörnige Leguminosen: (5.3.2018)
    Der Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger e.V. (BDS) und der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) haben einen neuen Muster-Kombi-Vermehrungsvertrag für die Vermehrung von Getreide und Grobleguminosen ausgehandelt. Dieser regelt die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Züchter als Sortenschutzinhaber und einem landwirtschaftlichen Vermehrer bei der Produktion von zertifiziertem Getreide- und Groblegumionsensaatgut Rundschreiben vom 5.3.2018 PDF-Dokument.
    Die Vertragsunterlagen sowie ausführliche Erläuterungen des Landesverbandes zum Vertragstext stehen auf der Seite "Vermehrungsverträge" zum Download bereit.
  • Geschäftsbericht 2017 verfügbar (14.12.2017) Download PDF-Dokument
  • Die 17. Verordnung zur Änderung saat- und pflanzgutrechtlicher Verordnungen ist Mitte Juni 2017 in Kraft getreten (4.7.2017). Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Etikettierungsvorschriften für Saat- und Pflanzgut sowie auf die Vorschriften in Bezug auf erlaubten Besatz bei Saatgut. Eine Zusammenfassung der Änderungen ist dem Rundschreiben PDF-Dokument zu entnehmen.
    Der Verordnungstext im Wortlaut steht hier zum Download PDF-Dokument bereit.
  • Förderung von Saatgutaufbereitungsanlagen neu geregelt: (26.5.2017)
    Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) hat das Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) überarbeitet .
    Hierbei wurde für den Bereich der Förderung von Technik in der Saatgutaufbereitung die maßgebliche Anlage 4 der Richtlinie (siehe Förderunterlagen) geändert und um weitere förderfähige technische Einrichtungen ergänzt. Insbesondere wurde auch Technik für die Pflanzgutaufbereitung mit aufgenommen. Zudem wurde die Förderung auf Saat- und Pflanzgutvermehrer eingegrenzt.
    Die bayerischen Pflanzenzucht- und Saatbauverbände haben sich für die Erweiterung der förderfähigen technischen Einrichtungen maßgeblich eingesetzt.
  • Robert Zenk und Bernhard Huber erhalten Auszeichnung für besondere Saatgutqualität (15.6.2016):
    Mit Robert Zenk (Kirchschletten), stellvertrendener Vorsitzender des Landesverbandes Bayerischer Saatgetreideerzeuger-Vereinigungen e.V., und Berhard Huber (Ergolding) wurden auf den DLG-Feldtagen in Mariaburghausen erstmals bayerische Saatgetreide-Selbstaufbereiter für ausgezeichnete Leistungen im Qualitätssicherungssystem Saatgetreide (QSS) in den Jahren 2013 bis 2015 ausgezeichnet.
    Zenk_QSS_2016von links: Franz Beutl, Robert Zenk, Bernhard Huber (Bildquelle: GFS)
  • BDP-Presseinformation: Sortenschutzinhaber bieten rückwirkende Selbstauskunft zum Nachbau mit Befristung an (10.2.2016):
    Hintergrund: Mit dem so genannten "Vogel-Urteil" hat der EuGH im vergangenen Sommer klargestellt, dass Landwirte gegenüber den Sortenschutzinhabern verpflichtet sind, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (30. Juni), in dem sie Nachbau betrieben haben, eine Nachbauentschädigung zu zahlen. Wer die Nachbaugebühren nicht bis zum 30.6.des Wirtschaftsjahres der Aussaat zahlt, begeht folglich eine Sortenschutzrechtsverletzung.

    Ein Flyer zur Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Nachbauregelung steht zum Download PDF-Dokument bereit.
    Aus Vermehrersicht ist dieses so genannte "Vogel-Urteil" sehr zu begrüßen. Denn nunmehr besteht Rechtssicherheit, dass die Nachbaugebühr bis zum Ende des jeweiligen Wirtschaftjahres, in dem Nachbausaatgut ausgesät wurde, auch bezahlt werden muss. Mit diesem Urteil werden Landwirte, die Nachbau betreiben, unabhängig davon, ob sie zur Auskunft verpflichtet sind oder nicht, endlich gleichgestellt. Bisher konnten Landwirte diese Zahlung quasi beliebig in die Zukunft verschieben und sich vermeintlich erfolgreich dieser Zahlung entziehen. Aufgrund des besonderen Vertragsverhältnisses zwischen Vermehrern und Züchtern melden und zahlen Vermehrer Ihre Eigenentnahmen und Nachbaugebühren seit jeher.

    Die Sortenschutzinhaber bieten derzeit Landwirten, die bisher ihre Nachbaugebühr nicht bezahlt haben, im Wege einer rückwirkenden Selbstauskunft eine Sonderregelung an. Wenn Landwirte nachträglich ihren in den Wirtschaftsjahren 2011/2012 bis 2014/2015 getätigten Nachbau bis zum 25. März 2016 vollständig melden, verzichten die Sortenschutzinhaber auf die Durchsetzung der sich aus der Sortenschutzrechtsverletzung ergebenden Rechtsfolgen für alle in der Vergangenheit liegenden Jahre. Im Rahmen dieser Sonderregelung wird für die zurückliegenden vier Wirtschaftsjahre lediglich die Nachbaugebühr berechnet. (> weiterlesen PDF-Dokument).

  • Jahreshauptversammlung 2015 (4.12.2015):
    Im Mittelpunkt der diesjährigen Jahreshauptversammlung, die am 3.12.2015 in Sossau stattfand, stand der Strukturwandel in der Saatgutwirtschaft und seine Auswirkungen auf die süddeutsche Saatgutvermehrung.
    Vorsitzender Hermann Endres nannte verschiedene Erklärungsansätze, mit dem der Strukturwandel beschrieben werden könne. Neben dem Strukturwandel im engeren Sinne, der sich an Unternehmenszusammenschlüssen, neuen Playern oder anhand rückläufiger Vermehrungsbetriebe festmachen lasse, nannte der Vorsitzende aber auch Veränderungen in den äußeren Rahmenbedingungen, beispielsweise in der Rolle des Staates im Saatgutwesen und nannte Stichworte wie EU-Saatgutverordnung oder Sortenversuchswesen. Als Strukturwandel bezeichnete er aber vor allem eine sich verändernde Zusammenarbeit zwischen Züchtern, VO-Firmen und Vermehrern unter diesen neuen Konstellationen. Dieser Veränderung dürfe sich die Saatgutwirtschaft nicht verschließen, wenn sie zukünftig auch als süddeutsche Saatgutwirtschaft bestehen wolle. "Ein reines "weiter so" bedeute Rückschritt mit Siebenmeilen-Stiefeln", so der Vorsitzende. (> weiterlesen PDF-Dokument).
  • Geschäftsbericht 2015 verfügbar (4.12.2015) Download PDF-Dokument.
  • Neue Kennzeichnung von gebeiztem Saatgut (24.11.2015):
    Bei der Kennzeichnung von gebeiztem Saatgut werden in der Regel die Sicherheitsratschläge (S-Sätze) verwendet, die für das applizierte Pflanzenschutzmittel gelten. Diese sind zumeist auf dem Etikett vermerkt, das vom Hersteller des Pflanzenschutzmittels für die Kennzeichnung des gebeizten Saatguts vielfach zur Verfügung gestellt wird.
    Im Rahmen einer Gesetzesänderung wurden zum 1. Juni 2015 die S-Sätze durch sogenannte P-Sätze ersetzt. Dies ist im Falle einer beabsichtigten Kennzeichnung mit Sicherheitshinweisen im Bezug auf das verwendete Pflanzenschutzmittel zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass die Pflanzenschutzmittelhersteller auf den zur Verfügung gestellten Etiketten bereits eine Umstellung vorgenommen haben.
    Bei Rückfragen sollten sich Aufbereiter hierzu unmittelbar mit dem Hersteller bzw. Vertreiber des eingesetzten Beizmittels in Verbindung setzten.
    Die Saatgutkennzeichnung im Übrigen bleibt unverändert.
  • Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL), Förderung von Investitionen in Saatgutaufbereitung möglich (4.12.2014)
    Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat die Investitionsförderung neu strukturiert (siehe Pressemitteilung des StMELF vom 25.11.2014). Im Rahmen des Bayerischen Sonderprogramms Landwirtschaft (BaySL) werden künftig auch Investitionen in Saatgutaufbereitungsanlagen vom Freistaat Bayern gefördert. Das Sonderprogramm wird im Gegensatz zu den übrigen Programmen Agrarinvestitionsförderung (AFP) und Diversifizierungsförderung (DIV) vollständig aus Landesmitteln und nicht auch aus EU-Mitteln und Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe finanziert.
    Der Landesverband hatte sich schon vor einiger Zeit an Staatsminister Helmut Brunner gewandt, mit der Bitte, den Pflanzenbau im Allgemeinen und die Saatgutaufbereitung im Speziellen in der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) in Zukunft stärker zu berücksichtigten. Investitionen in Saatgutaufbereitungstechnik werden über das BaySL künftig mit 25 % bis zu einer maximalen förderfähigen Summe von 50.000 Euro gefördert.
    Nähere Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen und der Antragstellung für das BaySL sind über das Internetangebot des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stichwort "Förderwegweiser" oder unter www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/021130/index.php erhältlich.
  • Mitgliederversammlung wählt neue Vorstandschaft (29.4.2014)
    Am 29. April 2014 hat die Mitgliederversammlung des Landesverbandes Bayerischer Saatgetreideerzeuger-Vereinigungen e.V. in Kinding die vierköpfige Vorstandschaft des Landesverbandes neu gewählt.
    Neben dem wiedergewählten 1. Vorsitzenden Hermann Endres, Bütthard-Gützingen (Unterfranken), und dem Vorstandsmitglied Hubert Jakob, Rehling (Schwaben), wurden neu zum stellvertretenden Vorsitzenden Robert Zenk, Zapfendorf (Oberfranken), und zu einem weiteren Vorstandsmitglied Martin Peisl, Ortenburg (Niederbayern), gewählt.
    Robert Zenk und Martin Peisl lösen damit Wolfgang Lichti und Jürgen Wiß als Vorstandsmitglieder des Landesverbandes ab.
    Neuwahl der Vorstandschaft des Landesverbandes PDF-Dokument
  • EP-Agrarausschuss lehnt den Vorschlag der EU-KOM zu neuem Saatgutrecht ab (11.2.2014)
    Am 11. Februar 2014 hat der Agrarausschuss des Europaparlaments den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung des EU-Saatgutrechts in eine Saatgutverordnung abgelehnt. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Plenum des Europaparlaments den Kommissions-Vorschlag vom 6. Mai 2013 komplett an die EU-Kommission zurückzuweisen.
    Neben nicht ausreichenden Maßnahmen zum Erhalt der Saatgutvielfalt, kritisiert der EP-Agrarausschuss, dass die Zusammenfassung der bisherigen 12 EU-Saatgutrichtlinien zu einer Saatgutverordnung nicht zu einer Vereinfachung im Saatgutrecht führe. Darüber hinaus würde eine Saatgutverordnung, deren Regelungen unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten wirksam würden, den Mitgliedsstaaten keine nationalen Spielräume mehr geben. Nach Auffassung des Agrarausschusses müssen die unterschiedlichen Verhältnisse für die Bereitstellung und den Handel mit Saatgut in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten aber weiterhin besondere Regeln zulassen.
    Ebenso begründet der EP-Agrarausschuss seine ablehnende Haltung gegenüber dem Kommissionsvorschlag mit einer zu großen Anzahl an delegierten Rechtsakten, die die Mitspracherechte des Parlamentes weitgehend einschränken.
  • Gemeinsames Verbändepapier zum Vorschlag der EU-Kommission für ein neues EU-Saatgutrecht vom 6.5.2013 (19.11.2013)
    Der Landesverband hat gemeinsam mit seinem Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger (BDS), dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), dem Bundesverband der VO-Firmen (BVO), dem Deutschen Bauernverband (DBV), dem Deutscher Kartoffelhandelsverband (DKHV), dem Deutscher Raiffeisenverband (DRV), der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft (Unika) ein Papier erarbeitet, mit dem Kernthesen zum EU-Kommissions-Vorschlag für ein neues EU-Saatgutrecht  PDF-Dokument formuliert wurden.
    Der Vorschlag der EU-Kommission für eine EU-Saatgutverordnung steht hier zum Download PDF-Dokument bereit.