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Verband
Bayerischer
Pflanzenzüchter e.V.
VBP
Aktuelles
Staatsministerin Michaela Kaniber besucht die Saatzucht Ackermann
(8.7.2021)
:
"Moderne Pflanzenzüchtung ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts. ... Der Fortbestand der bayerischen Zuchtbetriebe ist daher ein zentrales Anliegen und im Interesse der ganzen Gesellschaft.", äußerte die Staatsministerin während der Besichtigung des Sommergerstenzuchtgartens der Saatzucht Ackermann in Irlbach (
Pressemitteilung
des Bayerischen Staatsmininsteriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten).
Die Zukunft der Landwirtschaft – gemeinsame Herausforderung
(7.4.2020)
:
Trotz der Auswirkungen des Klimawandels und der Reduzierung von Dünger- und Pflanzenschutzmitteln müssen Landwirte effizient und zugleich umweltschonend wirtschaften. Pflanzensorten, die an die sich verändernden Umweltbedingungen angepasst sind, werden auch zukünftig der Schlüssel für eine erfolgreiche Landwirtschaft sein.
Die Publikation "
Die Zukunft der Landwirtschaft – gemeinsame Herausforderung
"
des
Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP)
ordnet die Züchtungserfolge bei Getreide, Kartoffeln und Leguminosen vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen ein und zeigt die Notwendigkeit der Refinanzierung der Züchtungsleistung auf.
Ausführliche Studien zu den Züchtungserfolgen bei Getreide, Kartoffeln und Leguminosen stehen auf den
Download-Seiten
des BDP zur Verfügung.
Abschlusspräsentation und Fachtagung „BayKlimaFit - Strategien zur Anpassung von Kulturpflanzen an den Klimawandel“ am 25. Februar 2019
(15.1.2019)
:
Am Montag, den 25. Februar 2019, lädt der Bayerische Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz, Thorsten Glauber MdL, zur Abschlusspräsentation und Fachtagung des Projektverbunds „BayKlimaFit - Strategien zur Anpassung von Kulturpflanzen an den Klimawandel“ in den Max-Joseph-Saal der Residenz München ein. Der Einladungsflyer mit dem Tagungsprogramm steht hier zum
Download
bereit.
Die 17. Verordnung zur Änderung saat- und pflanzgutrechtlicher Verordnungen ist Mitte Juni 2017 in Kraft getreten
(4.7.2017)
. Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Etikettierungsvorschriften für Saat- und Pflanzgut sowie auf die Vorschriften in Bezug auf erlaubten Besatz bei Saatgut. Eine Zusammenfassung der Änderungen ist dem
Rundschreiben
zu entnehmen.
Der Verordnungstext im Wortlaut steht hier zum
Download
bereit.
BDP-Presseinformation: Sortenschutzinhaber bieten rückwirkende Selbstauskunft zum Nachbau mit Befristung an:
(10.2.2016)
Vogel-Urteil des EuGH: Wer die Nachbaugebühren nicht bis zum 30.6.des Wirtschaftsjahres der Aussaat zahlt, begeht eine Sortenschutzrechtsverletzung.
Wenn Landwirte nachträglich ihren in den Wirtschaftsjahren 2011/2012 bis 2014/2015 getätigten Nachbau bis zum 25. März 2016 vollständig melden, verzichten die Sortenschutzinhaber auf die Durchsetzung der sich aus der Sortenschutzrechtsverletzung ergebenden Rechtsfolgen für alle in der Vergangenheit liegenden Jahre. Im Rahmen dieser Sonderregelung wird für die zurückliegenden vier Wirtschaftsjahre lediglich die Nachbaugebühr berechnet. (>
weiterlesen
).
Ein Flyer zur Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Nachbauregelung steht zum
Download
bereit.
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL), Förderung von Investitionen in Saatgutaufbereitung möglich
(4.12.2014)
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat die Investitionsförderung neu strukturiert (siehe
Pressemitteilung
des StMELF vom 25.11.2014). Im Rahmen des Bayerischen Sonderprogramms Landwirtschaft (BaySL) werden künftig auch Investitionen in Saatgutaufbereitungsanlagen vom Freistaat Bayern gefördert. Das Sonderprogramm wird im Gegensatz zu den übrigen Programmen Agrarinvestitionsförderung (AFP) und Diversifizierungsförderung (DIV) vollständig aus Landesmitteln und nicht auch aus EU-Mitteln und Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe finanziert.
Der Verband hatte sich schon vor einiger Zeit an Staatsminister Helmut Brunner gewandt, mit der Bitte, den Pflanzenbau im Allgemeinen und die Saatgutaufbereitung im Speziellen in der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) in Zukunft stärker zu berücksichtigten. Investitionen in Saatgutaufbereitungstechnik werden über das BaySL künftig mit 25 % bis zu einer maximalen förderfähigen Summe von 50.000 Euro gefördert.
Nähere Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen und der Antragstellung für das BaySL sind über das Internetangebot des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stichwort "Förderwegweiser" oder unter
www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/021130/index.php
erhältlich.
11.2.2014: EP-Agrarausschuss lehnt den Vorschlag der EU-KOM zu neuem Saatgutrecht ab
Am 11. Februar 2014 hat der Agrarausschuss des Europaparlaments den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung des EU-Saatgutrechts in eine Saatgutverordnung abgelehnt. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Plenum des Europaparlaments den Kommissions-Vorschlag vom 6. Mai 2013 komplett an die EU-Kommission zurückzuweisen.
Neben nicht ausreichenden Maßnahmen zum Erhalt der Saatgutvielfalt, kritisiert der EP-Agrarausschuss, dass die Zusammenfassung der bisherigen 12 EU-Saatgutrichtlinien zu einer Saatgutverordnung nicht zu einer Vereinfachung im Saatgutrecht führe. Darüber hinaus würde eine Saatgutverordnung, deren Regelungen unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten wirksam würden, den Mitgliedsstaaten keine nationalen Spielräume mehr geben. Nach Auffassung des Agrarausschusses müssen die unterschiedlichen Verhältnisse für die Bereitstellung und den Handel mit Saatgut in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten aber weiterhin besondere Regeln zulassen.
Ebenso begründet der EP-Agrarausschuss seine ablehnende Haltung gegenüber dem Kommissionsvorschlag mit einer zu großen Anzahl an delegierten Rechtsakten, die die Mitspracherechte des Parlamentes weitgehend einschränken.
19.11.2013: Gemeinsames Verbändepapier zum Vorschlag der EU-Kommission für ein neues EU-Saatgutrecht vom 6.5.2013
Der Verband hat gemeinsam mit seinem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), dem Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger (BDS), dem Bundesverband der VO-Firmen (BVO), dem Deutschen Bauernverband (DBV), dem Deutscher Kartoffelhandelsverband (DKHV), dem Deutscher Raiffeisenverband (DRV), der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft (Unika) ein Papier erarbeitet, mit dem
Kernthesen zum EU-Kommissions-Vorschlag für ein neues EU-Saatgutrecht
formuliert wurden.
Der Vorschlag der EU-Kommission für eine EU-Saatgutverordnung steht hier zum
Download
bereit.