Landesverband derFeldsaatenerzeugerin Bayern e.V.
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Die Sortenschutzinhaber bieten derzeit Landwirten, die bisher ihre Nachbaugebühr nicht bezahlt haben, im Wege einer rückwirkenden Selbstauskunft eine Sonderregelung an. Wenn Landwirte nachträglich ihren in den Wirtschaftsjahren 2011/2012 bis 2014/2015 getätigten Nachbau bis zum 25. März 2016 vollständig melden, verzichten die Sortenschutzinhaber auf die Durchsetzung der sich aus der Sortenschutzrechtsverletzung ergebenden Rechtsfolgen für alle in der Vergangenheit liegenden Jahre. Im Rahmen dieser Sonderregelung wird für die zurückliegenden vier Wirtschaftsjahre lediglich die Nachbaugebühr berechnet. (> weiterlesen ).
Im Bild wird Heinrich Kammermeier (links) die Ernennungsurkunde vom neuen Vorsitzenden Robert Mack überreicht. Heinrich Kammermeier war 25 Jahre für den Landesverband ehrenamtlich tätig, 15 Jahre war er Vorsitzender des Landesverbandes.
Bereits im Januar diesen Jahres wurde Heinrich Kammermeier von Staatsminister Helmut Brunner die Silberne Staatsmedaille verliehen.