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Landesverband der
Feldsaatenerzeuger
in Bayern e.V.

Aktuelles

  • Beitrittserkärung online
    Neuvermehrer können über diese Beitrittserklärung PDF-Dokument ihren Beitritt zum Landesverband erklären. Einfach ausfüllen und an den Landesverband senden. Weitergehende Informationen finden sich auf der Seite "Über uns" unter der Rubrik "Mitgliedschaft im Landesverband.

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  • Mitgliederversammlung 2024 (1.4.2024)
    Die Mitgliederversammlung des Landesverbandes findet in diesem Jahr in Sitzenhof bei Schwandorf bei der Firma Horsch Maschinen GmbH statt.
    Im Rahmen der Mitgliederversammlung findet auch die Ersatzwahl zum Verbandsausschuss statt. Im Vortragsteil der Mitgliederversammlung werden von der Firma Horsch Maschinen GmbH aktuelle Entwicklungen zur Saattechnik vorstellt. Herr Hübl vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus zu Handlungsempfehlungen für die Praxis zur Umsetzung der GLÖZ-Vorgaben im Rahmen der GAP 2023 referieren.
    Am Nachmittag ist die Besichtigung der Horsch Maschinen GmbH in Sitzenhof geplant.
    Die Programmfolge ist der Einladung PDF-Dokument zu entnehmen.
    Wir laden alle Vermehrer und Interessierte zur Mitgliederversammlung 2024 recht herzlich ein.
  • Geschäftsbericht 2022 online (5.5.2023)
    Der Geschäftsbericht des Landesverbandes 2022 ist nun online zum Download PDF-Dokument verfügbar.
  • Keine Produkthaftpflicht-Versicherung für Körnerlegumionsen über den Landesverband (17.1.2022)
    Der Landesverband weist darauf hin, dass derzeit für Körnerleguminosen (Ackerbohnen, Futtererbsen, Lupinen, Sojabohnen) keine Produkthaftpflicht-Versicherung über den Landesverband besteht. Die bestehende Produkthaftplicht-Versicherung des Landesverbandes Bayerischer Saatgetreideerzeuger-Vereinigungen e.V. bezieht sich ausschließlich auf Saatgetreide.
    Der Landesverband und seine V-Firmen arbeiten derzeit zusammen mit der Versicherungsgesellschaft aber an einer entsprechenden Lösung für Körnerleguminosen. Die V-Firmen werden die Vermehrer über eine mögliche Lösung ansprechen.
  • Geschäftsbericht 2021 online (26.5.2022)
    Der Geschäftsbericht des Landesverbandes 2019 ist nun online zum Download PDF-Dokument verfügbar.
  • Geschäftsbericht 2020 online (11.5.2021)
    Der Geschäftsbericht des Landesverbandes 2019 ist nun online zum Download PDF-Dokument verfügbar.
  • Vermehrer-Information zum Jahresende 2020 (10.12.2020)
    Mit Rundschreiben vom 10.12.2020 PDF-Dokument informiert der Landesverband seine Mitglieder über wichtige Themen der Verbandsarbeit.
  • Geschäftsbericht 2019 online (15.5.2020)
    Der Geschäftsbericht des Landesverbandes 2019 ist nun online zum Download PDF-Dokument verfügbar. Die Mitgliederversammlung 2020 wird aller Voraussicht in den Dezember verschoben. Dabei werden aber lediglich die Regularien abgearbeitet. Ein Rahmenprogramm mit Vorträgen wird es 2020 nicht geben.
  • QBB-Sondermischungen 2020 (6.4.2020)
    Aufgrund der großen Nachfrage wurden von der LfL für das Jahr 2020 zusätzlich zu den bisherigen QBB-Blühmischungen für die Maßnahmen B47 (einjährige Blühflächen) eine und für die Maßnahmenkombination B48/61 (mehrjährige Blühflächen) zwei Sondermischungen PDF-Dokument entwickelt.
  • Beitrittserkärung online (9.9.2019)
    Neuvermehrer können über diese Beitrittserklärung PDF-Dokument ihren Beitritt zuLandesverband erklären. Einfach ausfüllen und an den Landesverband senden. Weitergehende Informationen finden sich auf der Seite "Über uns" unter der Rubrik "Mitgliedschaft im Landesverband.
  • Vorsitzender Mack bittet die Mitglieder in Sachen Datenschutz-Grundverordnung um Mithilfe (24.5.2019):
    1. Vorsitzender Robert Mack erläuterte anlässlich der Mitgliederversammlung am 20. Mai 2019 in Würzburg, dass der Landesverband seine Adressdaten den neuen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, die am 25.5.2018 in Kraftgetreten ist, anpassen müsse. Dazu müssten die Vermehrer einmalig eine Betrittserklärung unterzeichnen, selbst wenn sie schon seit vielen Jahren Mitglied im Verband seien. Diese Betrittserklärung werde den Mitgliedern durch die VV-Firmen vorgelegt.
    Der Vorsitzende bat die Mitglieder ausdrücklich, den Verband in seinem Ansinnen zu unterstützen, damit "wir die erfolgreiche Arbeit des Landesverbandes auch in Zukunft weiterführen können!"
    Die Betrittserklärung steht hier auch zum Download PDF-Dokument bereit.
  • Geschäftsbericht 2018 verfügbar (24.5.2019) Download PDF-Dokument.
  • Geschäftsbericht 2017 verfügbar (22.5.2018) Download PDF-Dokument.
  • Neuer Kombi-Vermehrungsvertrag Saatgetreide und Grobkörnige Leguminosen: (5.3.2018)
    Der Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger e.V. (BDS) und der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) haben einen neuen Muster-Kombi-Vermehrungsvertrag für die Vermehrung von Getreide und Grobleguminosen ausgehandelt. Dieser regelt die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Züchter als Sortenschutzinhaber und einem landwirtschaftlichen Vermehrer bei der Produktion von zertifiziertem Getreide- und Groblegumionsensaatgut Rundschreiben vom 5.3.2018 PDF-Dokument.
    Die Vertragsunterlagen sowie ausführliche Erläuterungen des Landesverbandes zum Vertragstext stehen auf der Seite "Vermehrungsverträge" zum Download bereit.
  • Die 17. Verordnung zur Änderung saat- und pflanzgutrechtlicher Verordnungen ist Mitte Juni 2017 in Kraft getreten (4.7.2017). Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Etikettierungsvorschriften für Saat- und Pflanzgut sowie auf die Vorschriften in Bezug auf erlaubten Besatz bei Saatgut. Eine Zusammenfassung der Änderungen ist dem Rundschreiben PDF-Dokument zu entnehmen. Der Verordnungstext im Wortlaut steht hier zum Download PDF-Dokument bereit.
  • Geschäftsbericht 2016 verfügbar (28.6.2017) Download PDF-Dokument.
  • Förderung von Saatgutaufbereitungsanlagen neu geregelt: (26.5.2017)
    Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) hat das Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) überarbeitet (siehe Pressemitteilung des StMELF vom 17.05.2017).
    Hierbei wurde für den Bereich der Förderung von Technik in der Saatgutaufbereitung die maßgebliche Anlage 4 der Richtlinie (siehe Förderunterlagen) geändert und um weitere förderfähige technische Einrichtungen ergänzt. Insbesondere wurde auch Technik für die Pflanzgutaufbereitung mit aufgenommen. Zudem wurde die Förderung auf Saat- und Pflanzgutvermehrer eingegrenzt.
    Die bayerischen Pflanzenzucht- und Saatbauverbände haben sich für die Erweiterung der förderfähigen technischen Einrichtungen maßgeblich eingesetzt.
  • BDP-Presseinformation: Sortenschutzinhaber bieten rückwirkende Selbstauskunft zum Nachbau mit Befristung an: (10.2.2016)
    Hintergrund: Mit dem so genannten "Vogel-Urteil" hat der EuGH im vergangenen Sommer klargestellt, dass Landwirte gegenüber den Sortenschutzinhabern verpflichtet sind, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (30. Juni), in dem sie Nachbau betrieben haben, eine Nachbauentschädigung zu zahlen. Wer die Nachbaugebühren nicht bis zum 30.6.des Wirtschaftsjahres der Aussaat zahlt, begeht folglich eine Sortenschutzrechtsverletzung.

    Ein Flyer zur Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Nachbauregelung steht zum Download PDF-Dokument bereit.
    Aus Vermehrersicht ist dieses so genannte "Vogel-Urteil" sehr zu begrüßen. Denn nunmehr besteht Rechtssicherheit, dass die Nachbaugebühr bis zum Ende des jeweiligen Wirtschaftjahres, in dem Nachbausaatgut ausgesät wurde, auch bezahlt werden muss. Mit diesem Urteil werden Landwirte, die Nachbau betreiben, unabhängig davon, ob sie zur Auskunft verpflichtet sind oder nicht, endlich gleichgestellt. Bisher konnten Landwirte diese Zahlung quasi beliebig in die Zukunft verschieben und sich vermeintlich erfolgreich dieser Zahlung entziehen. Aufgrund des besonderen Vertragsverhältnisses zwischen Vermehrern und Züchtern melden und zahlen Vermehrer Ihre Eigenentnahmen und Nachbaugebühren seit jeher.

    Die Sortenschutzinhaber bieten derzeit Landwirten, die bisher ihre Nachbaugebühr nicht bezahlt haben, im Wege einer rückwirkenden Selbstauskunft eine Sonderregelung an. Wenn Landwirte nachträglich ihren in den Wirtschaftsjahren 2011/2012 bis 2014/2015 getätigten Nachbau bis zum 25. März 2016 vollständig melden, verzichten die Sortenschutzinhaber auf die Durchsetzung der sich aus der Sortenschutzrechtsverletzung ergebenden Rechtsfolgen für alle in der Vergangenheit liegenden Jahre. Im Rahmen dieser Sonderregelung wird für die zurückliegenden vier Wirtschaftsjahre lediglich die Nachbaugebühr berechnet. (> weiterlesen PDF-Dokument).

  • Bekämpfung der Erd- und Feldmaus Ratron Feldmausköder im Streuverfahren auf Anordnung des zuständigen Pflanzenschutzdienstes möglich (8.9.2015)
    Wie das Institut für Pflanzenschutz der Landesanstalt für Landwirtschaft auf seiner Homepage mitteilt, ist nun auch in Bayern die Bekämpfung der Erd- und Feldmaus im Streuverfahren auf Anordnung des zuständigen Pflanzenschutzdienstes möglich.
    Hintergrund ist die befristete Notfallzulassung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 12.08.2015 für Ratron Feldmausköder im Streuverfahren. Die Notfallzulassung ist an strenge Auflagen gebunden. So kann die Bekämpfung nur auf Anordnung des zuständigen Pflanzenschutzdienstes durchgeführt werden. Hierzu ist ein Nachweis über den Starkbefall der jeweiligen Fläche/Teilfläche zu erbringen.
    In Bayern ist hierzu ein Antrag an das jeweils zuständige Fachzentrum für Pflanzenbau zu stellen. Ein entsprechendes Formular PDF-Dokument steht auf der LfL-Homepage zur Verfügung.
    Nähere Einzelheiten zum genauen Verfahrensablauf sind der Mitteilung der LfL zur Bekämpfung der Erd- und Feldmaus zu entnehmen.
  • Geschäftsbericht 2014 verfügbar (24.6.2015) Download PDF-Dokument.
  • Keine Grünlandfalle bei Gräser- bzw. Klee-/Luzernevermehrungen (18.5.2015)
    Auf Nachfrage beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten StMELF wurde dem Landesverband bestätigt, dass Gräser- und Klee-/Luzernevermehrungsflächen, die im Flächen- und Nutzungsnachweis mit den NC-Codes 912 bzw. 913 codiert sind, nicht unter die von der Dauergrünlandentstehung betroffenen Nutzungscodes fallen. Im entsprechenden Merkblatt des StMELF "Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweises FNN" PDF-Dokument werden auf Seite 7 unter Nr. 6.1 genau die Nutzungscodes beschrieben, für die die Dauergründland-Entstehung gilt. Darunter sind die NC-Codes 912 bzw. 913 nicht zu finden.
    Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und aus Auslegungsänderungen bei der Dauergrünlanddefinition durch die EU-Kommission gab es Irritationen zur Dauergrünland-Entstehung nach der 5-Jahres-Regelung im Zusammenhang mit Vermehrungsflächen von Gräsern und Klee/Luzerne.
  • Landesverband ruft Qualitätszeichen "Qualitätsblühmischungen Bayern (QBB)" ins Leben (26.1.2015)
    Das Bayerische Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP) sieht für einzelne Maßnahmen spezielle Saatgutmischungen vor. Zur Qualitätssicherung und zur besonderen Kennzeichnung qualitativ hochwertiger Blühmischungen, hat sich der LdF zur Aufgabe gemacht, das Zeichen "Qualitätsblühmischungen Bayern (QBB)" zu vergeben.
  • Bericht des Landesverbandes zur Marktlage bei Futterpflanzen - Herbst 2014 (2.12.2014) Download PDF-Dokument.
  • Überarbeitung der Vermehrungsverträge für Feinsämereien sowie Futterhülsenfrüchte mit Ausnahme von Körnerleguminosen 2014 (19.5.2014)
    Der Landesverband hat den aus dem Jahr 1986 stammenden Vermehrungsvertrag überarbeitet. Der Vermehrungsvertrag steht unter der Rubrik "Vermehrungsverträge" sowie hier zum Download PDF-Dokument bereit.
  • EP-Agrarausschuss lehnt den Vorschlag der EU-KOM zu neuem Saatgutrecht ab (11.2.2014)
    Am 11. Februar 2014 hat der Agrarausschuss des Europaparlaments den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung des EU-Saatgutrechts in eine Saatgutverordnung abgelehnt. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Plenum des Europaparlaments den Kommissions-Vorschlag vom 6. Mai 2013 komplett an die EU-Kommission zurückzuweisen.
    Neben nicht ausreichenden Maßnahmen zum Erhalt der Saatgutvielfalt, kritisiert der EP-Agrarausschuss, dass die Zusammenfassung der bisherigen 12 EU-Saatgutrichtlinien zu einer Saatgutverordnung nicht zu einer Vereinfachung im Saatgutrecht führe. Darüber hinaus würde eine Saatgutverordnung, deren Regelungen unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten wirksam würden, den Mitgliedsstaaten keine nationalen Spielräume mehr geben. Nach Auffassung des Agrarausschusses müssen die unterschiedlichen Verhältnisse für die Bereitstellung und den Handel mit Saatgut in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten aber weiterhin besondere Regeln zulassen.
    Ebenso begründet der EP-Agrarausschuss seine ablehnende Haltung gegenüber dem Kommissionsvorschlag mit einer zu großen Anzahl an delegierten Rechtsakten, die die Mitspracherechte des Parlamentes weitgehend einschränken.
  • Gemeinsames Verbändepapier zum Vorschlag der EU-Kommission für ein neues EU-Saatgutrecht vom 6.5.2013 (19.11.2013)
    Der Landesverband hat gemeinsam mit seinem Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger (BDS), dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), dem Bundesverband der VO-Firmen (BVO), dem Deutschen Bauernverband (DBV), dem Deutscher Kartoffelhandelsverband (DKHV), dem Deutscher Raiffeisenverband (DRV), der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft (Unika) ein Papier erarbeitet, mit dem Kernthesen zum EU-Kommissions-Vorschlag für ein neues EU-Saatgutrecht PDF-Dokument formuliert wurden.
    Der Vorschlag der EU-Kommission für eine EU-Saatgutverordnung steht hier zum Download PDF-Dokument bereit.
  • Heinrich Kammermeier wird Ehrenvorsitzender des Landesverbandes (5.6.2013)
    Anlässlich der Mitgliederversammlung des Landesverbandes am 5.6.2013 in Ergolding wurde der langjährige Vorsitzende, Heinrich Kammermeier, zum Ehrenvorsitzenden des Landesverbandes der Feldsaatenerzeuger in Bayern ernannt.

    Im Bild PDF-Dokument wird Heinrich Kammermeier (links) die Ernennungsurkunde vom neuen Vorsitzenden Robert Mack überreicht. Heinrich Kammermeier war 25 Jahre für den Landesverband ehrenamtlich tätig, 15 Jahre war er Vorsitzender des Landesverbandes.

    Bereits im Januar diesen Jahres wurde Heinrich Kammermeier von Staatsminister Helmut Brunner die Silberne Staatsmedaille verliehen.

  • Ausschuss des Landesverbandes wählt neuen Vorsitzenden (11.12.2012)
    Robert Mack aus Mellrichstadt wurde bei der Ausschusssitzung des Landesverbandes am 11.12.2012 zum neuen 1. Vorsitzenden gewählt. Er löst damit Herrn Heinrich Kammermeier, Riedelshof, ab, der 15 Jahre 1. Vorsitzender des Landesverbandes war. Heinrich Kammermeier wollte nach insgesamt 25 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit für den Landesverband die Verantwortung für die bayerische Feldsaatenerzeugung in jüngere Hände geben.
  • "Kokopelli"-Urteil des EuGH schützt Landwirte und Verbraucher (12.7.2012)
    Die Bayerischen Pflanzenzucht- und Saatbauverbände begrüßen das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die Rechtmäßigkeit der europäischen Saatgutverkehrsgesetzgebung und damit der amtlichen Sortenprüfung bestätigt. Informationen zum Urteil finden Sie in einer Presseinformation des BDP vom 12.07.2012  PDF-Dokument sowie in einer Mitteilung der Landesanstalt für Landwirtschaft  PDF-Dokument.