LandesverbandBayerischerSaatgetreideerzeuger-Vereinigungen e.V.
Der Landesverband empfiehlt allen Aufbereitungsanlagen, die die modernen Beizmittel mit der Anwendungsbestimmung NT699x anwenden wollen und deshalb eine Beizstellen-Zertifizierung anstreben, möglichst kurzfristig die QSS-BeiZplus-Zertifizierung beim GFZS anzumelden. Eine Anmeldung zu QSS-BeiZplus beim GFZS ist unter info@z-saatgut.de ab Februar 2022 möglich. Der GFZS informiert dann über die weiteren Schritte und stellt die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
Die Sortenschutzinhaber bieten derzeit Landwirten, die bisher ihre Nachbaugebühr nicht bezahlt haben, im Wege einer rückwirkenden Selbstauskunft eine Sonderregelung an. Wenn Landwirte nachträglich ihren in den Wirtschaftsjahren 2011/2012 bis 2014/2015 getätigten Nachbau bis zum 25. März 2016 vollständig melden, verzichten die Sortenschutzinhaber auf die Durchsetzung der sich aus der Sortenschutzrechtsverletzung ergebenden Rechtsfolgen für alle in der Vergangenheit liegenden Jahre. Im Rahmen dieser Sonderregelung wird für die zurückliegenden vier Wirtschaftsjahre lediglich die Nachbaugebühr berechnet. (> weiterlesen ).