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Landesverband
Bayerischer
Saatgetreide
erzeuger-
Vereinigungen e.V.

 

Produkthaftpflichtversicherung des Landesverbandes

Beim Saatgutverkehr sind hinsichtlich möglicher Gewährleistungsansprüche einige Dinge zu berücksichtigen:

  • Im Saatgutbereich treten in erster Linie Vermögensschäden (z.B. Ertragsausfall bei unzureichender Keimfähigkeit) auf, die also erst durch die "Verarbeitung", das heißt durch die Aussaat entstehen bzw. aufgedeckt werden.

  • Betriebshaftpflichtversicherungen decken Schäden aus Personen- und Sachschäden ab, die durch die Lieferung eines mangelhaften Produktes entstanden sind. Auch Vermögensschäden, die die Folge von Sachschäden sind, sind damit abgedeckt. Die Höchstgrenzen sind vertraglich festgelegt. Dagegen besteht eine Deckungslücke bei reinen Vermögensschäden, die nicht Folge eines Sach- oder Personenschaden sind.

  • Hierzu gibt es erweiterte Produkthaftpflichtversicherung, die i.d.R. jedoch keinen Versicherungsschutz für Schäden durch Saat- und Pflanzgut bieten, außer es wird im Versicherungsvertrag explizit festgehalten.

  • Ein Versicherungsschutz für Ansprüche aus Vermögensschäden bei Saat- und Pflanzgut ist für Einzelbetriebe i.d.R. schwer zu bekommen.

Der Landesverband bietet deshalb seinen Mitgliedern bereits seit 1986, als sich die Gewährleistungsansprüche im Saatguthandel geändert haben, eine Produkthaftpflichtversicherung für Saatgetreide in Form eines Rahmenvertrages an. Dazu besteht mit der R+V-Versicherung ein Versicherungsvertrag, in dem der Landesverband Versicherungsnehmer für die Produkthaftung bei Saatgetreide für seine Mitglieder ist.

Wissenswertes zur Produkthaftlichtversicherung des Landesverbandes, z.B. was die aktuelle Prämie, Vorgehensweise bei Schadensereignissen angeht, finden Sie im Merkblatt zur Produkthaftpflicht-Versicherung des Landesverbandes  PDF-Dokument.

Mit dem Meldeformular zur Produkthaftpflicht-Versicherung des Landesverbandes Excel-Dokument können die im Merkblatt genannten Unterlagen und Angaben bei Schadensfällen standardisiert erfasst werden. Dadurch ist eine möglichst schnelle und reibungsverluste Bearbeitung von Schadensfällen bei der Versicherung möglich.

Eine Schadensmeldung hat aber in jedem Fall über den Landesverband zu erfolgen!
Nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.